In Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Seit 1996 ist der 27. Januar in der Bundesrepublik der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Der Tag erinnert an die Befreiung des nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz vor 78 Jahren, in dem mehr als eine Million Menschen ermordet wurden.

Am 27. Januar 1945 befreiten sowjetische Soldaten das Konzentrationslager Ausschwitz. Auf dem Gelände befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch etwa 7.000 Menschen. Wie kein anderer Ort symbolisiert Auschwitz die Verbrechen der Nationalsozialisten. Hier wurden zwischen 1940 und 1945 mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet.

In Deutschland wird seit 1996 am 27. Januar mit dem "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" an die Verbrechen der NS-Herrschaft erinnert. Der damalige Bundespräsident Roman Herzog, der den Tag ins Leben gerufen hatte, bezog das Gedenken auf all jene Menschen, die "einer willkürlich definierten Rasse angehörten oder sonst wie vom willkürlich festgelegten Menschenbild abwichen" und die den rassistischen Kategorien der Nationalsozialisten damit zum Opfer fielen. Als Beispiele nannte er, wobei er die Unvollständigkeit betonte, jüdische, behinderte oder homosexuelle Menschen, sowie Sintize und Sinti, sowie Romnia und Roma. Doch auch den vielen anderen Menschen, die beispielsweise als „asozial“ gekennzeichnet und verfolgt wurden, ist dieser Tag gewidmet. Viele dieser Gruppen haben lange um eine politische Anerkennung ihrer Opfer ringen müssen.

Daher soll am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismussoll bewusst allen Opfern nationalsozialistischer Herrschaft gedacht werden. In den Bundesländern wird zu diesem Anlass Trauerbeflaggung angeordnet.

In stiller Trauer nehmen wir Anteil und gedenken heute den Opfern des Nationalsozialismus. Kein Vergeben, kein Vergessen!